Die Anmeldung erfolgt über das Anmeldeformular und ist verbindlich.
Die Teilnahme wird erst mit der schriftlichen Teilnahmebestätigung durch die Veranstalterin definitiv. Die Rechnung wird zusammen mit der Teilnahmebestätigung versendet.
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
Das Ferienprogramm richtet sich an Kinder der 2. bis 4. Primarklasse (massgebend ist das Schuljahr 2026/2027).
Die Erziehungsberechtigten bestätigen, dass ihr Kind grundsätzlich in der Lage ist, während eines Tagesprogramms in einer Kindergruppe teilzunehmen und die grundlegenden Anweisungen der Kursleitung zu befolgen.
Besondere gesundheitliche, soziale oder verhaltensbezogene Bedürfnisse, die für die Betreuung oder die Teilnahme am Ferienprogramm relevant sein könnten, sind der Veranstalterin vor Programmbeginn mitzuteilen.
Das Ferienprogramm bietet keine individuelle heilpädagogische, therapeutische oder pflegerische Betreuung.
Die Kinder verpflichten sich, die Anweisungen der Kursleitung einzuhalten und die vereinbarten Sicherheits- und Verhaltensregeln zu befolgen.
Bei wiederholtem Verhalten, das die Sicherheit der Gruppe gefährdet oder den Ablauf des Ferienprogramms erheblich beeinträchtigt, werden die Erziehungsberechtigten informiert.
Kann trotz entsprechender Gespräche keine für die Gruppe tragbare Situation hergestellt werden, behält sich die Veranstalterin vor, das Kind vom weiteren Ferienprogramm auszuschliessen. Eine Rückerstattung der Teilnahmegebühr erfolgt in diesem Fall nicht.
Das Ferienprogramm findet vom 20.07.2026 bis 24.07.2026 im Familienzentrum Zofingen statt.
Einzelne Programmpunkte können auf dem angrenzenden Schulareal des Gemeindeschulhauses Zofingen, insbesondere auf der Wiese, dem Spielplatz oder in der Klötzli-Turnhalle, durchgeführt werden.
Die Veranstalterin behält sich vor, Programmpunkte aufgrund von Wetter, Sicherheitserwägungen oder organisatorischen Gründen anzupassen.
Die Kinder werden während der offiziellen Programmzeiten durch die Kursleitung und eine Hilfsperson betreut.
Die Aufsicht beginnt mit der Übergabe des Kindes an die Kursleitung und endet mit der Übergabe an die erziehungsberechtigte Person bzw. die zur Abholung berechtigte Person oder mit dem vereinbarten selbständigen Heimweg.
Die Veranstalterin trifft angemessene Sicherheitsvorkehrungen. Die Teilnehmenden verpflichten sich, die Anweisungen der Kursleitung einzuhalten.
Kinder mit Fieber oder ansteckenden Krankheiten können nicht am Ferienprogramm teilnehmen.
Bitte informieren Sie die Kursleitung vor Programmbeginn, falls Ihr Kind erkrankt ist oder an einer ansteckenden Krankheit leidet.
Wird während des Ferienprogramms festgestellt, dass ein Kind Fieber hat oder aufgrund von Krankheitssymptomen (z.B. starkem Husten, Erbrechen oder deutlicher Beeinträchtigung des Allgemeinzustands) nicht am Programm teilnehmen kann, werden die Erziehungsberechtigten bzw. die angegebene Notfallperson informiert und gebeten, das Kind zeitnah abzuholen.
Bei kleineren Verletzungen oder gesundheitlichen Beschwerden dürfen angemessene Erste-Hilfe-Massnahmen durchgeführt werden.
Im Notfall werden die Erziehungsberechtigten bzw. die angegebene Notfallperson unverzüglich informiert. Ist dies nicht rechtzeitig möglich, ist die Veranstalterin berechtigt, die notwendigen medizinischen Massnahmen zu veranlassen und professionelle Hilfe beizuziehen.
Foto- und Videoaufnahmen werden nur im Rahmen der bei der Anmeldung erteilten Zustimmung verwendet.
Die Aufnahmen können für die Website, Projektinformationen, Dokumentationszwecke oder Medienberichte im Zusammenhang mit dem Ferienprogramm verwendet werden.
Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
Die Kinder müssen über eine gültige Kranken- und Unfallversicherung verfügen.
Für Schäden, die Teilnehmende verursachen, gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen. Eine private Haftpflichtversicherung der Erziehungsberechtigten wird empfohlen.
Die Veranstalterin verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung für die Durchführung des Ferienprogramms.
Bei Krankheit, Unfall oder anderen persönlichen Gründen besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr.
Kann ein frei gewordener Platz rechtzeitig durch ein Kind von der Warteliste besetzt werden, wird die bereits bezahlte Teilnahmegebühr vollständig zurückerstattet.
Muss das Ferienprogramm durch die Veranstalterin abgesagt werden, werden bereits bezahlte Teilnahmegebühren vollständig zurückerstattet.
Die im Rahmen der Anmeldung erhobenen Personendaten werden ausschliesslich für die Organisation und Durchführung des Ferienprogramms verwendet und nicht an Dritte weitergegeben, sofern keine gesetzliche Verpflichtung besteht.
Informationen zur Bearbeitung personenbezogener Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung.